Patientenrechte - CCHR
CCHR
Bürgerkommision für Menschenrechte
Untersucht und enthüllt Menschreichtsverletzungen in der Psychiatrie
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Patientenrechte

Die Erklärung der Patientenrechte im psychiatrischen System


Herausgegeben von der Citizens Commission on Human Rights
Alle großen Organisationen haben Kodizes niedergelegt, an denen sie ihre Ziele und Aktivitäten ausrichten. Die Erklärung der Patientenrechte im psychiatrischen System artikuliert die führenden Prinzipien der CCHR und ihre Standards, nach denen sie Menschenrechtsverletzungen der Psychiatrie beharrlich untersucht und aufdeckt.

A. Das Recht des Patienten auf Einwilligung nach vollständiger ärztlicher Aufklärung.
Dieses Recht umfasst:
1.
Eine wissenschaftlich/medizinische Untersuchung, die jegliche behauptete Diagnose einer psychiatrischen Störung bestätigt, und das Recht, jegliche psychiatrische Diagnose einer psychischen „Krankheit“ anzufechten, die medizinisch nicht belegt werden kann.
2.
Vollständige Offenlegung aller dokumentierten Risiken der empfohlenen Psychopharmaka oder „Behandlung“.
3.
Das Recht, über alle verfügbaren medizinischen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden, die ohne Anwendung von Psychopharmaka auskommt und keine psychiatrische Behandlung beinhaltet.
4.
Das Recht, jegliche Behandlung zu verweigern, die der Patient als schädlich erachtet.

B. Niemand darf gegen seinen Willen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werden.

C. Niemandem — keinem Mann, keiner Frau und keinem Kind — darf die persönliche Freiheit aufgrund einer so genannten psychischen Krankheit ohne faire Gerichtsverhandlung und ohne einen Rechtsbeistand entzogen werden.

D. Niemand darf aufgrund seiner religiösen, politischen oder kulturellen Überzeugungen oder Praktiken in eine psychiatrische Anstalt oder ein Krankenhaus eingewiesen oder dort festgehalten werden.

E. Jeder Patient hat:
1.
Das Recht, unter Wahrung seiner Menschenwürde behandelt zu werden.
2.
Das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus mit allen zu Gebote stehenden Annehmlichkeiten ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische Überzeugung, soziale Herkunft oder Status aufgrund von Geburt oder Eigentum.
3.
Das Recht auf eine gründliche medizinische Untersuchung durch einen kompetenten zugelassenen Arzt für Allgemeinmedizin seiner Wahl, um sicherzustellen, dass der geistige Zustand nicht auf einer unentdeckten und unbehandelten körperlichen Krankheit oder Verletzung beruht, sowie das Recht, einen zweiten Arzt seiner Wahl zu Rate zu ziehen.
4.
Das Recht auf vollständig ausgestattete medizinische Einrichtungen und ordnungsgemäß ausgebildetes medizinisches Personal, damit kompetente ärztliche körperliche Untersuchungen durchgeführt werden können.
5.
Das Recht, die Art der Behandlung zu wählen und das Recht, diese mit einem Allgemeinarzt, einem Heilpraktiker oder einem Geistlichen seiner Wahl zu erörtern.
6.
Das Recht auf eine verständliche schriftliche Darlegung in seiner Muttersprache, die alle Nebenwirkungen einer vorgeschlagenen Behandlung aufführt.
7.
Das Recht, Behandlungen zu akzeptieren oder abzulehnen, und insbesondere das Recht, Sterilisation, Elektroschocks, Insulinschocks, Lobotomie (oder jeden anderen psychochirurgischen Eingriff), Aversionstherapie, Narkotherapie, Tiefschlaftherapie und Medikamente mit unerwünschten Nebenwirkungen abzulehnen.
8.
Das Recht, ohne Repressalien fürchten zu müssen, offizielle Beschwerden bei einem unabhängigen Gremium, das aus nicht-psychiatrischem Personal, Anwälten und Laien besteht, einzureichen. Die Beschwerden können sich auf alle gewaltsamen, grausamen, inhumanen oder erniedrigenden Behandlungen und Bestrafungen beziehen, denen jemand in einer Zeit ausgesetzt war, während der er sich in psychiatrischer Obhut befunden hat.
9.
Das Recht, sich mit einem Anwalt zu beraten und rechtliche Schritte zu unternehmen.
10.
Das uneingeschränkte Recht, jederzeit auf eigenen Wunsch entlassen zu werden, sofern keine Straftat vorliegt.
11.
Das Recht, allein oder mit Hilfe eines Rechtsberaters sein Eigentum zu verwalten und seine Angelegenheiten zu regeln oder, falls ein Gericht auf Geschäftsunfähigkeit entschieden hat, das Recht auf einen vom Staat bestellten Verwalter, der diese Angelegenheiten regelt, bis auf Geschäftsfähigkeit entschieden ist. Der Verwalter ist den nächsten Verwandten, dem Rechtsberater oder dem Vormund des Patienten rechenschaftspflichtig.
12.
Das Recht, in seine Krankenakten einzusehen und sie in Besitz zu nehmen sowie rechtliche Schritte gegen alle darin enthaltenen Falschinformationen zu unternehmen, die dem Ansehen der Person schaden könnten.
13.
Das Recht, mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden strafrechtliche Schritte gegen jeden Psychiater, Psychologen oder Krankenhausmitarbeiter wegen unrechtmäßiger Einweisung, Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder jeder anderen Gesetzesübertretung einzuleiten. Und das Recht auf ein Gesetz, das die Strafen für kriminelle, missbräuchliche oder fahrlässige Behandlung von Patienten durch Psychiater, Psychologen oder Krankenhausmitarbeiter nicht aufhebt oder einschränkt.
14.
Das Recht, Psychiater, ihre Berufsverbände und Lehrstätten, die psychiatrische Einrichtung oder deren Mitarbeiter wegen unrechtmäßiger Einweisung, falscher Berichte/Gutachten oder durch Behandlung verursachter Schäden zu verklagen.
15.
Das Recht auf Arbeit oder darauf, Arbeit abzulehnen, sowie auf angemessene Bezahlung für jede während des Krankenhausaufenthaltes ausgeübte Tätigkeit. Die Bezahlung muss an den üblichen Tarifsätzen für vergleichbare Tätigkeiten ausgerichtet sein.
16.
Das Recht auf Bildung oder Ausbildung, welche die Möglichkeiten verbessern, nach der Entlassung seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sowie das Recht auf freie Wahl der Bildung oder Ausbildung.
17.
Das Recht, Besucher und einen Geistlichen der eigenen Glaubensgemeinschaft zu empfangen.
18.
Das Recht, Telefongespräche zu führen sowie das Recht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses hinsichtlich aller ein- und ausgehenden Korrespondenz.
19.
Das Recht auf freien Umgang mit jeder Gruppe oder Person in einer psychiatrischen Anstalt, Klinik oder Einrichtung, oder sich von jeder Gruppe oder Person darin fernzuhalten.
20.
Das Recht auf eine sichere Umgebung ohne Straftäter, die aufgrund krimineller Handlungen eingewiesen wurden.
21.
Das Recht auf Umgang mit Gleichaltrigen.
22.
Das Recht auf eigene Kleidung und persönlichem Besitz sowie auf einen sicheren Ort zur Aufbewahrung.
23.
Das Recht auf tägliche sportliche Betätigung im Freien.
24.
Das Recht auf angemessene und ausreichende Ernährung bei drei Mahlzeiten pro Tag.
25.
Das Recht auf hygienische Zustände, auf nicht überbelegte Einrichtungen und auf ausreichend ungestörte Freizeit und Ruhe.