Österreich einmal mehr Gegenstand einer UN-Kritik - CCHR
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Bürgerkommision für Menschenrechte
Untersucht und enthüllt Menschreichtsverletzungen in der Psychiatrie
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Österreich einmal mehr Gegenstand einer UN-Kritik

Peinlich – Österreich muss sich den Vorwurf der Verletzung der Behindertenrechts-Konvention gefallen lassen
Wien (OTS) – Der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich die Nichteinhaltung der Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgeworfen.
Österreich hat die BRK vor 5 Jahren am 26. 9.2008 ratifiziert, somit ist sie Teil der österreichischen Rechtsordnung.
Mit vollem Recht kritisiert der UN Ausschuss Österreich für sein Gesetz, welches erlaubt, Menschen gegen ihren Willen in psychiatrische Anstalten einzuweisen.Spricht doch die Steigerungen von 24% an beantragten Zwangspsychiatrierungen zwischen den Jahren 2005 und 2011, die in rund 23.200 Anträgen gipfeln, für sich – Tendenz steigend.
In seiner 10. Sitzung hat der Ausschuss am 13.9. unmissverständlich bestätigt, dass ALLE Einsperrungen in Österreich aufgrund eines Gesetzes für psychisch Kranke Artikel 14 der Behindertenrechtskonvention verletzen.

„The Committee is deeply concerned that Austrian laws allow for a person to be confined against his or her will in a psychiatric institution where they have a psychosocial disability and it is forecast that they might endanger themselves or other persons. The Committee is of the opinion that the legislation is in conflict with article 14 of the Convention because it allows a person to be deprived of their liberty on the basis of their actual or perceived disability.

The Committee urges the State Party to take all necessary legislative, administrative and judicial measures to ensure that no one is detained against their will in any kind of mental health facility. It urges the State party to develop deinstitutionalization strategies based on the human rights model of disability.

The Committee also urges the State party to ensure and that all mental health services are provided based on the free and informed consent of the person concerned. It recommends that the State allocate more financial resources to persons with intellectual and psychosocial disabilities who require a high level of support, in order to ensure that there are sufficient community based outpatient services to support persons with disabilities.“

Original Dokument in Englisch bei der UN >>
Ein weiterer Kratzer am zur Schau gestellten österreichischen Menschenrechts-Saubermann-Image

In der Broschüre „Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020“ herausgegeben vom BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird die Ausübung von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen in Heimen und Psychiatrien in keiner Weise thematisiert.
Nichts ist in den Informationen des BM für Gesundheit darüber zu finden.

Die Volksanwaltschaft – Zitat der Homepage: „Die Volksanwaltschaft ist für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.“ kommentiert die Aufforderung des Sonderberichterstatters über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte „ein absolutes Verbot für alle nicht einvernehmlichen medizinischen Interventionen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen zu verhängen“ erst gar nicht.

Siehe auch >>

Die Politik ist aufgefordert, psychiatrische Verletzungen der Menschenrechte endlich zum öffentlichen Thema zu machen und alle österreichischen Gesetze, die Zwangsmaßnahmen in Psychiatrien und Heimen legalisieren, kurzfristig abzuschaffen, sei es Freiheitsberaubung durch Einsperren, Körperverletzung durch Zwangsbehandlung oder Entmündigung durch psychiatrische Diagnosen.

Zum Pressetext >>