Anzeigen und Beschwerden - CCHR
CCHR
Bürgerkommision für Menschenrechte
Untersucht und enthüllt Menschreichtsverletzungen in der Psychiatrie
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Anzeigen und Beschwerden

Unterstützung bei der Einreichung von Anzeigen und Beschwerden

Die Bürgerkommission für Menschenrechte untersucht psychiatrische Menschenrechtsverletzungen und hilft Betroffenen diese zu dokumentieren und Strafanzeige und/oder Beschwerden bei Aufsichtsbehörden einzureichen.

Wurden Sie, ein Familienmitglied oder ein Freund psychiatrisch behandelt (z.B. mit Psychopharmaka oder Elektroschock) und waren damit nicht einverstanden?

Haben Sie Menschenrechtsverletzungen oder Körperverletzung beobachtet?

Dann besteht der erste Schritt darin, die erlebten oder beobachteten Missbräuche sachlich und chronologisch zu dokumentieren. Bitte verwenden Sie dazu die Anleitung und die Formulare im Menüpunkt Dokumentation psychiatrischer Missbräuche.

Weiter zu Dokumentation psychiatrischer Missbräuche >>

Wenn diese Dokumentation fertiggestellt ist, besteht der nächste Schritt darin, den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht von unserem Anwalt prüfen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Bürgerkommission für Menschenrechte selbst keine rechtliche oder medizinische Beratung gibt und Betroffenen auch keinen Anwalt zur rechtlichen Vertretung stellen kann.

Wenn der Inhalt der Dokumentation laut Auskunft unseres Anwalts strafrechtlich relevant ist, z.B. der Verdacht auf Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Betrug o.ä. gegeben ist, sind wir Ihnen dabei behilflich, eine entsprechende Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.
Gleiches gilt für Beschwerden an zuständige Aufsichtsbehörden, wie z.B. Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Stelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug bei der Krankenkasse, Sozialministerium etc.

Die Bürgerkommission für Menschenrechte arbeitet ehrenamtlich und kostenlos, eine Vereinsmitgliedschaft ist hierfür nicht erforderlich. Falls Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen (Schmerzensgeld, Schadenersatz etc.), müssen Sie einen dafür qualifizierten Anwalt mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen.