Justiz als Instrument der Psychiatrie - CCHR
CCHR
Bürgerkommision für Menschenrechte
Untersucht und enthüllt Menschreichtsverletzungen in der Psychiatrie
Newsletter

Justiz als Instrument der Psychiatrie

Estebaliz und Mollath als Beispiele autoritärer Politik der Psychiatrie

Die Verurteilung Estebaliz und der Deutsche Justizskandal Mollath werfen Fragen bezüglich der Rolle der Psychiatrie in der Rechtsprechung und Menschenrechtspolitik auf.

Dr. Kastner hält nach medialer Berichterstattung Frau Estebaliz „für grundsätzlich zurechnungsfähig, sieht bei ihr aber eine derart gravierende Persönlichkeitsstörung, dass sie eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug im Hinblick auf die ungünstige Zukunftsprognose für geboten hält“.

Psychiater betonen öffentlich immer wieder, nicht heilen zu können.

Wie will Dr. Kastner denn die Persönlichkeitsstörung dieser Dame in der Forensik therapieren? Welchen Garant gibt es, dass Frau Estebaliz nach Beendigung ihrer Zeit im Maßnahmenvollzug nicht wieder eine derartige Reaktion zeigen wird?

Die Antwort ist: es gibt keine Garantie. Rechtsbrecher werden häufig mit Psychopharmaka behandelt, deren Nebenwirkungen
Agressivität und sexualisiertes Verhalten hervorrufen können. Man nennt dies paradoxe Reaktion – kein unbekanntes Phänomen bei psychotropen Drogen.

Welchen Zweck verfolgt die forensische Psychiatrie daher wirklich, wenn sie weder heilen noch therapieren kann?

Schon die fast lachhaften psychiatrischen Kontroversen im Fall Breivik zeigen eindrucksvoll, dass die Beurteilung durch Psychiater nur Ausdruck rein subjektiver Meinung ist und in keinem Fall auf Wissenschaftlichkeit basieren kann.

Wie der Deutsche Justizskandal Gustl Mollath zeigt, wird die Justiz immer wieder für die Zwecke der Psychiatrie missbraucht, um ihre in Wahrheit dünne Existenzberechtigung, die hauptsächlich auf marketingtechnischer Propaganda fußt, zu sichern.

Beispielgebend für psychiatrische „Machenschaften“ in Österreich ist der Fall Theiss, welcher kürzlich sogar zum Thema einer
parlamentarischen Anfrage wurde. Die Klärung strittiger Rechtsfragen bei Folter durch einen unabhängigen Richter in einem
Gerichtsverfahren wurde von Psychiater mehrfach versucht auszuhebeln.

Die parlamentarische Anfrage und die angeführten österreichischen Fälle stehen im Widerspruch zu der von Herrn Vizekanzler Spindelegger getätigten Aussage in der OTS „Menschenrechte in der Justiz“:
„Menschenrechtsverletzungen in Justiz und Strafvollzug dürfen wir nicht tolerieren – nirgends auf der Welt. Österreich leistet mit dieser Resolution einen Beitrag zur weltweiten Förderung der Rechtsstaatlichkeit und scheut auch nicht davor zurück, schwierige Themen deutlich anzusprechen“.

Die Justiz braucht keine Psychiatrie, um Recht zu sprechen. Ein Mord ist ein Mord und bleibt ein Mord. Ungeachtet dessen, dass Psychiater die Begriffe Recht und Unrecht trüben wollen, indem sie Verbrecher und unbescholtene Menschen nach Willkür und Gutdünken krank sprechen oder auch nicht. Wir erinnern uns an einen Fall Gross, einer der größten Kindermörder Österreichs.

Die Bürgerkommission für Menschenrechte fordert, dass das System der grauen Richter, welches die Psychiatrie in der Justiz darstellt, abgeschafft wird, damit eine unabhängige Rechtsprechung wieder stattfinden kann.

Zum Pressetext >>