„Die Betreuung damals, ergab der Bericht, entsprach aber den damals üblichen Standards“ |
Wien (OTS) Es war im dritten Reich ein „üblicher Standard“, Juden, Zigeuner und Missliebige zu töten oder in entsprechenden Einrichtungen umkommen zu lassen. Jedem Mensch mit einem Funken Moralgefühl ist bewusst: das waren Menschenrechtsverletzungen, das war Folter, das waren VERBRECHEN! Kinder und Jugendliche, die noch Jahrzehnte nach der Beendigung der Nazizeit in der Psychiatrie gefoltert und unter menschenunwürdigen Zuständen gehalten wurden (da man hier offensichtlich nicht von liebevoller, verantwortungsbewusster Betreuung sprechen kann, wenn sie auch dem „damals üblichen Standards“ entsprach) und die in diesen Anstalten der österreichischen Psychiatrie verstorben sind, sind hingegen diesen aufschlussreichen Kommentar wert: „Die Betreuung damals, ergab der Bericht, entsprach aber den damals üblichen Standards“ Hier wird menschenverachtend mit zweierlei Maß gemessen – bis zum heutigen Tag. Solange psychiatrische Gräueltaten, Folter und Menschenrechtsverletzungen mit „entsprach aber den damals üblichen Standards“ heruntergespielt werden und nicht von Verbrechen gesprochen wird, wie es bei der Folter und Tötung in den KZs und psychiatrischen Anstalten der Nazizeit der Fall war, solange Kindern, denen „immer wieder E-Schocks gegeben wurden“ und die man gezielt mit Krankheitskeimen infiziert hat, nur weil sie aufmüpfig waren, und dies mit „damals üblichen Standards“ bagatellisiert wird, solange werden Menschen mit geistiger Behinderung „Menschen zweiter Klasse“ bleiben, und es wird ihnen die Anerkennung ihrer Menschenrechte verweigert. Hierin zeigt sich das wahre Gesicht der politischen und psychiatrischen Schönrederei in Österreich. Diese gefolterten Kinder und Jugendliche seien es auch nicht Wert, angemessen entschädigt zu werden, weil „die Behandlung entsprach den damals üblichen Standards“. Jüdische Mitbürger erhalten bis in die Gegenwart Vergünstigungen für die erlittene Schmach und das Unrecht, das ihnen angetan wurde. Eine überkommissionelle Untersuchung über die Art und Weise der Betreuung in allen Anstalten und Einrichtungen in Wien und Umgebung, in denen Kinder und Jugendliche in der Nachkriegszeit psychiatrisch betreut wurden. Eine uneingeschränkte Veröffentlichung dieser Untersuchungen (Hoff-Klinik, Rosenhügel, Gugging und weitere). Eine vollständige Veröffentlichung aller damals am Steinhof betreuten Kinder und ihren Werdegang, ob und wie sie gestorben sind. Dies soll durchaus anonym erfolgen, wirft aber einen genauen Blick auf die Behandlung, die den „üblichen psychiatrischen Standards“ entsprach. Eine vollständige Veröffentlichung aller damals tätigen und verantwortlichen Ärzte in diesem Zusammenhang, um dem Hofieren, wie es bei Heinrich Gross der Fall war, vorzubeugen. Diese Ärzte waren damals öffentlich tätig, daher können diese Informationen nicht dem Datenschutz unterliegen. Die öffentliche Anerkennung, dass die „damals üblichen Standards“ der Psychiatrie nichts anderes als in Wahrheit Folter und daher Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen waren. Eine adäquate Wiedergutmachung an die Überlebenden der psychiatrischen Folter und ebenso an die noch lebenden unmittelbaren Verwandten der verstorbenen Kinder, und zwar exakt nach dem Vorbild des Wiedergutmachungssystems an jüdische Mitbürger. Die Errichtung eines Dokumentations- und Gedenkzentrums für alle in den psychiatrischen Institutionen der damaligen Zeit nach den „damals üblichen Standards der Betreuung“ gefolterten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, um die Gräueltaten der Psychiatrie in Wien während und vor allem nach der Nazizeit angemessen zu dokumentieren. |
Zum Pressetext >> |