Die UN-Kinderrechtskommission hat in ihrem letzten Österreich-Bericht folgende Empfehlung ausgesprochen:
„(…) dass der Vertragsstaat sorgfältig das Phänomen der Über-Verschreibung von Psychostimulanzien an Kindern überprüft und Initiativen ergreift, Kindern, die mit Aufmerksamkeitsdefizit-und Hyperaktivitätsstörung diagnostiziert wurden, und auch ihren Eltern und Lehrern, Zugang zu einer breiten Palette von psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Behandlungen zur Verfügung zu stellen.“ (CRC/C/AUT/CO/3-4)
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